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Honorar

Das Honorar zwischen Patientin/Patient und Heilpraktiker unterliegt gemäß "Bürgerliches Gesetzbuch" - BGB (§§ 611-630) der freien Vereinbarung.

Im Regelfall dauert der 1. Termin ca. 1 bis 1,5 Stunden, die Folgetermine ca. 0,5 bis 1 Stunde.

Mein Honorar wird nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Die Beihilfestellen und die privaten Krankenversicherungen erstatten mein Honorar, je nach individuell abgeschlossenem Vertrag und Gesellschaft, ganz oder anteilsmäßig oder auch gar nicht.

Das zwischen mir und den Patienten vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht.

Für mich ist der/ die PatientIn alleiniger Ansprechpartner für die Begleichung der Rechnung.

Das Honorar ist sofort in bar zu begleichen.

 

Meine Arbeit als Heilpraktikerin verstehe ich als Bindeglied zwischen konventionellen Therapien und der Naturheilkunde. So setze ich in der Diagnostik unter anderem auch auf verlässliche Laboruntersuchungen und im Bereich der Therapie auf bewährte und effiziente Verfahren.

 

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich gerne telefonisch direkt an mich.

Kontakt

Caroline Preuß

Moltkestraße 42
39576 Stendal

0151 / 54698702

 

Gerne nimmt meine elektronische Mitarbeiterin Ihre Terminwünsche entgegen.